Neues Rechtsgutachten stärkt Aromapflege

Oy-Mittelberg. Neues Rechtsgutachten stärkt Aromapflege, stellt PRIMAVERA fest. Das Unternehmen erklärt somit zum Thema: „100% naturreine, duftende Pflanzenöle haben eine ganzheitlich gesundheitsfördernde Wirkung. Denn: sie helfen, den Gesamtorganismus in der Krankheit zu unterstützen und das ganzheitliche Wohlbefinden der Patienten und Pflegebedürftigen zu fördern. Der Gesundheitsrechtler Professor Hans Böhme erarbeitete deshalb für PRIMAVERA ein aktuelles Rechtsgutachten.

Neues Rechtsgutachten stärkt Aromapflege: Klare rechtliche Rahmenbedingungen für den pflegerischen Einsatz unabdingbar

Pflegefachkräfte in Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen tragen große Verantwortung. Deswegen sind klare rechtliche Rahmenbedingungen besonders wichtig. Das gilt auch für den therapiebegleitenden Einsatz von ätherischen Ölen, die Aromapflege. PRIMAVERA setzt sich inzwischen seit vielen Jahren für eine fundierte Weiterbildung und klare rechtliche Bedingungen in der Aromapflege. Die Ergebnisse eines neuen Rechtsgutachtens sind ein weiterer wichtiger Meilenstein auf diesem Weg, denn es stellt klar: Pflegefachkräfte dürfen Aromaöle nicht nur selbst mischen, sondern dieses auch auf Vorrat tun.

Neues Rechtsgutachten stärkt Aromapflege: Pflegefachkräfte dürfen Aromaöle mischen

Schon in einer ersten im vergangenen Jahr veröffentlichten juristischen Beurteilung hatte der von PRIMAVERA beauftragte Gesundheitsrechtler Professor Hans Böhme klargestellt, dass das Mischen von Aromaölen kein Inverkehrbringen im Sinne der EU-Kosmetikverordnung ist, solange der Hersteller (also z.B. PRIMAVERA) kein Vermischungsverbot vorsieht oder explizit vor dem Mischen warnt. In einem weiteren, jetzt erschienenen Gutachten bekräftigt er die Rechtsauffassung, dass Pflegefachkräfte unter Beachtung der Sorgfaltspflicht (Hygiene, Kennzeichnung, Dokumentation) auch auf Vorrat mischen dürfen. Dieser Punkt war bis dato nicht im Detail geklärt gewesen.

Neues Rechtsgutachten stärkt Aromapflege: Sicherheitsbewertete Rezepturen helfen einschlägig weitergebildeten Fachkräften

Wie Professor Böhme im aktuellen Gutachten weiter ausführt, dürfen jedoch nur sicherheitsbewertete Rezepturen auf Vorrat gemischt und eingesetzt werden. Weil dies für die meisten Gesundheitseinrichtungen allerdings deutlich zu aufwändig ist, hat PRIMAVERA eine spezielle Sammlung sicherheitsbewerteter Rezepte für Aromapflegende erstellt. Die dort aufgeführten Rezepturen können problemlos von einschlägig weitergebildeten Fachkräften auf Vorrat gemischt werden.

Das Ziel: Aromapflege als komplementäre Pflegemaßnahme etablieren

„100% naturreine, duftende Pflanzenöle haben eine wohltuende und ganzheitlich gesundheitsfördernde Wirkung. Dadurch sind sie eine große Unterstützung im Pflegealltag – nicht nur für die Gepflegten, sondern auch für die Pflegenden“, weiß Lena Schröder, Produktmanagerin im Bereich Aromapflege bei PRIMAVERA. Die vielfältigen Wirkweisen der Öle bereichern sowohl die Grundpflege als auch die therapiebegleitende Pflege. Sie helfen, den Gesamtorganismus in der Krankheit zu unterstützen und das ganzheitliche Wohlbefinden der Patienten und Pflegebedürftigen zu fördern.

Breites Anwendungsspektrum für Aromaöle

Das Anwendungsspektrum reicht von Mund- und Körperpflege über Waschungen und hautpflegende Einreibungen bis hin zu Wickeln und Raumbeduftung. „Weil wir uns seit jeher als Wegbereiter in der Aromatherapie und -pflege verstehen, möchten wir Anwender*innen so viel Sicherheit wie möglich bei ihrer Arbeit geben. Die beiden Rechtsgutachten von Professor Böhme sind dabei von großer Bedeutung.“

Eine fundierte Ausbildung: Auch in der Aromapflege ist das A & O

PRIMAVERA ist seit mehr als 30 Jahren nicht nur führender Hersteller von hochwertigen und unverfälschten ätherischen Ölen und Fertigmischungen zur Anwendung, sondern setzt sich auch seit Langem für einen hohen Ausbildungsstandard in Aromatherapie und -pflege ein. Zwar existiert eine ganze Reihe seriöser Ausbildungsanbieter und -formate. Einheitliche Standards fehlen aber. Dabei reicht das zeitliche Spektrum in den Lehrplänen vom Wochenendseminar bis zur mehrere hundert Stunden umfassenden Modul-Ausbildung mit Facharbeit und Abschlussprüfung vor einem ärztlich geleiteten Fachgremium.

Neues Rechtsgutachten stärkt Aromapflege: PRIMAVERA Akademie bietet fundierte Ausbildung an

„Wer mit ätherischen Ölen arbeiten will, muss wissen, was er tut“, so Unternehmensmitgründerin Ute Leube. „Deswegen war es uns von Anfang an ein wichtiges Anliegen, fundiertes Expertenwissen zur Wirkkraft der ätherischen Öle und ihren vielfältigen Einsatzmöglichkeiten zu vermitteln. Deswegen haben wir schon in den 90-er Jahren die PRIMAVERA Akademie gegründet.“

Weiterbildung zur/m Aromaexpert*in

Die PRIMAVERA-Weiterbildung zur/m Aromaexpert*in umfasst mehr als 300 Stunden. Der Lehrplan wird ständig aktualisiert und den geltenden rechtlichen Grundlagen angepasst. Eine abschließende Facharbeit sowie eine ärztlich begleitete Abschlussprüfung unterstreichen den hohen Qualifikationsanspruch. Bisher wurden mehr als 600 AromaExpert*innen ausgebildet.

Neues Rechtsgutachten stärkt Aromapflege: PRIMAVERA will Rahmenbedingen für das Arbeitsfeld verbessern

Damit Aromapflegende auch nach der Ausbildung gute Bedingungen für ihre Arbeit vorfinden, engagiert sich PRIMAVERA deshalb auf verschiedenste Weise: von der Beauftragung der beiden Rechtsgutachten über die wachsende Sammlung sicherheitsbewerteter Rezepturen bis hin zu einer Aromapflegefachberatung, an die sich professionell Pflegende mit ihren Fragen wenden können.

Weitere Informationen:

Aromapflege und Rechtsgutachten

Sicherheitsbewertete Rezepturen

Weiterbildungsmöglichkeiten

[Text/Bild: PRIMAVERA]

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