Vertikal-Fall: ROSSMANN muss 30 Mio. Euro Bußgeld bezahlen

Berlin. „Wir haben den Fall aus unserer Sicht gewonnen. 30 Mio. Euro bedeutet eine Versechsfachung des von uns verhängten Bußgelds.“ Das berichtete Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes am gestrigen Mittwoch, beim 3. MARKENVERBAND WETTBEWERBSTAG des Markenverbandes e.V. zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung seines Amtes mit dem Drogeriemarkt-Filialisten ROSSMANN vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zum so genannten Vertikal-Fall. Das Unternehmen unterlag dabei aktuell dem Kartellamt.

ROSSMANN hatte dort beim Oberlandesgericht als einziges bebußtes Unternehmen am 23. Dezember 2015 Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, so das Bundeskartellamt Anfang 2016. Die Bescheide des Amtes an die beteiligten Einzelhändler stammten bereits von 2014 und 2015. Sie richteten sich in diesem „Kaffee-Fall“ gegen illegaler Preisabsprachen mit der Kaffeerösterei Melitta. Das Kartellamt hatte ursprünglich 5,25 Mio. Euro für ROSSMANN festgesetzt. Das Gericht erhöhte nun das Bußgeld auf 30 Mio. Euro.

Folge: ROSSMANN muss jetzt tief in die Tasche greifen. Die anderen beteiligten Unternehmen – Edeka, Kaufland, Metro und Rewe – kamen hingegen aufgrund einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (einem so gen. Settlement) Anfang 2016 mit reduzierten Geldbußen davon. Melitta, das die Handelsunternehmen zu den Preisabsprachen aufforderte, blieb sogar als Kronzeuge des Kartellamts straffrei.

Vertikal-Fall: Mundt berichtet zu Nachfragemacht und unlauteren Handelspraktiken

Mundt setzte damit – betrachtet man das Medienecho – einen spannenden Auftakt für das Symposium zum Thema „Missbrauch von Nachfragemacht 2.0“. Er selbst trat dabei zum Thema „Nachfragemacht und unlautere Handelspraktiken – Aktuelles aus Sicht des Kartellamts“ an. Für die Zuhörer ließ er dafür den Vertikal-Fall mit illegalen Preisabsprachen zwischen Industrieunternehmen sowie Einzel- und Großhandel Revue passieren. Mit aktuellem Schlusspunkt.

„Der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat damit den Ende 2015 vom Bundeskartellamt gegen ROSSMANN erhobenen Kartellvorwurf bestätigt“, erklärte Mundt. „Die Einkäufer der Drogeriemarktkette haben deshalb nach Auffassung der Richter zwischen 2004 und 2008 die Endverbraucherpreise mit Vertriebsverantwortlichen der Kaffeerösterei Melitta abgesprochen“, so der Präsident des Bundeskartellamtes weiter.

Vertikal-Fall: ROSSMANN sah Kaffeepreis nur als Frequenzbringer

Rechtsanwalt Harald Kahlenberg, Partner der Kanzlei CMS, vertrat seinen Mandanten ROSSMANN vor dem Oberlandesgericht. Er beantragte dabei Freispruch. Seine Argumentation: „Die Mitarbeiter der Drogeriekette haben zu keinem Zeitpunkt die Endverbraucherpreise mit dem Kaffeeröster Melitta abgesprochen. Rossmann setzte den Kaffeepreis zudem allein als Frequenzbringer ein. Deshalb bestand keinerlei Interesse an Absprachen mit Melitta oder den anderen beteiligten Lebensmittelhändlern.“

Vertikal-Fall: Generalstaatsanwaltschaft beantragte Bußgeld von 50 Mio. Euro

Die Generalstaatsanwaltschaft ging in ihrem Schlussplädoyer sogar weiter als das Gericht. Sie forderte ein Bußgeld von 50 Mio. Euro. „In der Hauptverhandlung zeigte sich, dass von einem längeren Tatzeitraum und einer höheren Gewichtung des Tatbeitrages auszugehen sei“, hieß es dazu in derr Begründung: „Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht sind an die Bußgeldfestsetzungen des Kartellamts gebunden“, so die Generalstaatsanwaltschaft weiter.

Vertikal-Fall: Größtes Kartellverfahren der Behörde

In der 60-jährigen Geschichte des Bundeskartellamtes ist der Vertikal-Fall das größte Kartellverfahren. Gegen 27 beteiligte Unternehmen verhängte die Behörde dabei bis Ende 2016 38 Bußgelder mit einem Gesamtvolumen von 260 Mio. Euro. Das Verfahren eröffnete das Amt im Januar 2010 mit Durchsuchungen bei elf Handelsunternehmen und vier Herstellern.

In dem Gesamtverfahren für vertikale Preisabsprachen in den Warengruppen Bier, Süßwaren, Tiernahrung, Körperpflegeprodukte und Kaffee gab es zudem weitere Bußen. Allein im Kaffee-Fall verhängte das Amt dabei – neben Rossmann – gegen Edeka, Rewe, Metro und Kaufland Bußgelder in Höhe von insgesamt 44,7 Mio. Euro.

Lebensmittelzeitung: „Mit dem Urteil bestätigt sich die Entwicklung beim Oberlandesgericht Düsseldorf, Bußgelder des Bundeskartellamts im Falle von Einsprüchen der Betroffenen deutlich zu erhöhen. Bereits in den Verfahren um das Kartell der Tapetenhersteller und die „Konditionenvereinigung der Süßwarenindustrie“ mussten die Unternehmen spürbare Verböserungen hinnehmen.“

[Text/Logo: Bundeskartellamt; Markenverband; Lebensmitelzeitung/ROSSMANN]