ABDA: Apothekensterben geht weiter

Berlin. Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist Ende 2017 auf 19.748 gesunken. Das gibt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – bekannt. „Das sind genau 275 Apotheken oder 1,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2016: 20.023)“, erklärt der ABDA. Das Apothekensterben hat sich damit beschleunigt – nach minus 226 im Jahr 2016 und minus 192 im Jahr 2015.

Die aktuelle Zahl markiert zudem den tiefsten Stand seit 30 Jahren. 1987 gab es in Ost- und Westdeutschland zusammen mit 19.637 letztmalig noch weniger Apotheken. „Das zeigen unsere Erhebungen, die auf den vollständigen Angaben der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen“, so der ABDA zum Apothekensterben weiter. Der Rückgang von 275 Betriebsstätten ergibt sich aus dem Saldo von 120 Neueröffnungen und 395 Schließungen. Auffällig ist zudem, dass auch der Trend zur Eröffnung von Filialen immer schwächer wird. Dadurch werden die Schließungen von Haupt- bzw. Einzelapotheken immer weniger kompensieren.

Apothekensterben: Anzahl der selbständigen Inhaber sinkt mit

In Deutschland gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das es Apothekern erlaubt, neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialen in enger räumlicher Nähe zu betreiben, für die sie die volle persönliche Verantwortung tragen.

„Damit wird nicht nur die Zahl der Apotheken geringe. Auch die Zahl der Inhaber sinkt immer weiter“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Das schmerzt Schmidt besonders. „Wenn so viele Apotheker keine Perspektive mehr für eine Existenz als Selbstständige sehen, liegt das nicht nur am scharfen Wettbewerb. Auch die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen tragen dazu bei“, so der ABDA-Präsident weiter.

Apothekensterben: Flächendeckende Versorgung durch ausländische Versandhändler gefährdet

Schmidt zufolge ist die Zahl der Apothekeninhaber im Jahr 2017 um 371 auf 15.236 gesunken. Diese betreiben wiederum 4.512 Filialen. Der ABDA-Präsident: „Derzeit haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Wenn wir uns aber auf Dauer bei rezeptpflichtigen Medikamenten einen unsinnigen Preiswettbewerb mit ausländischen Arzneimittelversendern liefern müssen, wird das nicht mehr so bleiben.“

Versandhändler müssen sich seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 nicht mehr an die einheitlichen Preise halten. Für die Präsenzapotheken gelten sie jedoch bei verordneten Medikamenten. Schmidt: „Deshalb brauchen wir dringend und schnell ein Gesetz, das wieder einheitliche Preise bei rezeptpflichtigen Medikamenten herstellt. Möglich wird das über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“

[Text/Bild: ABDA]