Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht eine laufende Machbarkeitsstudie des Bundesfinanzministeriums zur Selbstveranlagung bei der Ertragsbesteuerung positiv.
Hintergrund: viele Betriebsstätten viele Zahlungen
Bisher erhalten Einzelhandelsunternehmen mit einer Vielzahl von Betriebsstätten von jeder Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte findet, einen Gewerbesteuerbescheid. Dementsprechend viele Zahlungen muss das Unternehmen anschließend anweisen und administrieren. Führen dazu noch Betriebsprüfungen zu nachträglichen Änderungen, können große Unternehmen in einem einzigen Jahr durchaus mit mehreren zehntausend Bescheiden konfrontiert sein.
Selbstveranlagung vereinfacht das Verfahren
Mit einer Selbstveranlagung würde diese Vielzahl an Bescheiden wegfallen. „Eine Selbstveranlagung für die Gewerbesteuer hat großes Vereinfachungspotenzial. Die Bundesregierung sollte dieses Potenzial heben“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zusätzliche Vereinfachungen könne darüber hinaus eine noch zu schaffende Clearingstelle bringen, über die die Unternehmen ihre Gewerbesteuerzahlungen zentral abwickeln könnten.
HDE: Derzeitige Regelungen ungerecht
Grundsätzlich steht der HDE den derzeitigen Regelungen der Gewerbesteuer kritisch gegenüber. „Die Gewerbesteuer ist ungerecht und mit den Hinzurechnungsregelungen oft krisenverschärfend für Unternehmen, die ohnehin schon in Schwierigkeiten sind“, so Genth. Die Finanzierung der Kommunen müsse auf neue und gerechtere Füße gestellt werden.
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