
Erbschaftsteuer: Bürokratiearme Verschonung von Familienunternehmen sichert Arbeitsplätze im Handel
Nur so könne die Fortführung der Unternehmen sichergestellt und die daran hängenden Arbeitsplätze erhalten werden. „Hohe Erbschaftsteuerzahlungen würden die Substanz der Unternehmen schwächen und die Eigenkapitalausstattung gefährlich schmälern“, so Genth weiter.
Erbschaftsteuer häufig nicht aus Unternehmensvermögen zu bezahlen
In vielen Unternehmen, so Genth, könne die Erbschaftsteuer aufgrund von Regelungen im Gesellschaftsvertrag nicht aus dem Unternehmensvermögen oder dem Verkauf von Anteilen bezahlt werden. Deshalb sei es gerechtfertigt, Firmenvermögen, das den Erben nur eingeschränkt zur Verfügung stehe, bei der Erbschaft und Schenkungssteuer zu entlasten. Genth: „Das Thema hat für viele Betriebe im Handel eine hohe Relevanz. Der Gesetzgeber muss jetzt zügig handeln. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit.“
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