
Darmstadt: Farbwechsel nach Wunsch thematisiert aktuell Haut.de, die Internetplattform rund um Körperpflege und Kosmetik. „Um die naturgegebene Haarfarbe zu verändern, gibt es zwei grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten: Pigmente anlagern oder Pigmente entfernen“, so die Internetplattform dazu. Praktisch heißt das damit, dunkler färben oder aufhellen. Bei der Veränderung des Farbtons hat der Anwender dabei neben den Blondiermitteln prinzipiell die Wahl zwischen einer Vielzahl von Produkten. Diese unterscheiden sich in Farbintensität, Nuancenvielfalt und Haltbarkeit.
Farbwechsel nach Wunsch: Die verschiedenen Produkttypen
Grundsätzlich kann man folgende Produkttypen differenzieren:
- Level 1 Auswaschbare Haarfarben: Haltbarkeit bis zu 8 Haarwäschen, geeignet für Anteile an weißen Haaren bis zu 30 Prozent
- Level 2 Permanente Haarfarben: Haltbarkeit bis zu 24 Haarwäschen, geeignet für Anteile an weißen Haaren bis zu 50 Prozent,
- Level 3 Permanente Haarfarben: Haltbarkeit dauerhaft, geeignet für Anteile an weißen Haaren bis zu 100 Prozent
- Blondierungen
Im Allgemeinen werden die unterschiedlichen Level auf den Verpackungen angegeben.
Farbwechsel nach Wunsch: Produkte für einzelne Haarpartien
Neben Produkten zum Tönen oder Färben des gesamten Haares, gibt es auch Produkte, die nur einzelne Haarpartien färben. Ob Strähnchen, Ombre, Balayasch – die Möglichkeiten, die Haare farblich den individuellen Bedürfnissen anzupassen und seine Persönlichkeit auszudrücken, ist groß.
Farbwechsel nach Wunsch: Zur Produktsicherheit
Haarfarben sind kosmetische Mittel. Sie unterliegen damit den umfangreichen und strengen Regelungen des europäischen Kosmetikrechts sowie den Kontrollen der zuständigen Überwachungsbehörden. Für bestimmte Inhaltsstoffe von Haarfarben gibt es zudem im Kosmetikrecht hinsichtlich ihrer Konzentration bzw. in ihrer Anwendung mit Sicherheitshinweisen klare Regelungen. Das führt dazu, dass tagtäglich Millionen von zufriedenen Verbrauchern diese Produkte verwenden.
Außerdem müssen alle am Markt befindlichen Produkte einer Sicherheitsbewertung von Experten unterzogen werden. Darüber hinaus unterliegen kosmetische Mittel umfangreichen Kontrollen durch die zuständigen Überwachungsbehörden. Sie werden dadurch von nationalen und internationalen Behörden umfangreich bewertet. Die Hersteller sind dabei für die von Ihnen vermarkteten Produkte verantwortlich. Sie sichern deshalb die verwendeten Haarfarbstoffe umfangreich toxikologisch ab.
[Text/Bild: Haut.de]