Kosmetikinstitute und Coronavirus: Öffnen mit Auflagen

Düsseldorf. Informationen zu Kosmetikinstitute und Coronavirus hat der Handelsverband Kosmetik – Bundesverband Parfümerien zu den aktuellen Regelungen in den einzelnen Bundesländern auf seiner Webseite zusammengestellt. Diese beschreiben dort in einem Überblick die bundesweiten Öffnungsmodalitäten für Kosmetikstudios und Kabinen. Hinzukommen außerdem Hinweise zum Arbeitsschutz sowie ein entsprechendes Erklärungsvideo des Industrieverbandes Kosmetik Waschmittel (IKW) auf youtube.

Kosmetikinstitute und Coronavirus: Öffnungsverfügungen sind Ländersache

Am Montag, 4. Mai, traten deutschlandweit weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie in Kraft, die auch das Öffnen von Kosmetikinstituten erlauben. Die unterschiedlichen Bundesländer handhaben das bei der Umsetzung jedoch unterschiedlich. Schließlich sind die entsprechenden Verfügungen noch immer Ländersache.

Allerdings werden die Beschränkungen stärker regionalisiert: Sollten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten, muss dort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden.

Kosmetikinstitute und Coronavirus: Berufsgenossenschaft entwickelte Branchenstandards

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat basierend auf dem SARSCoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) inzwischen auch einen Branchenstandard für alle Kosmetikstudios entwickelt.

Diesen und weitere Informationen zum Stand der Lockerungen für den Instituts- und Kabinenbereich im gesamten Bundesgebiet gibt es deshalb auf der Webseite des Bundesverband Parfümerien – Handelsverband Kosmetik. Stand ist der 7. Mai bundesweit und der 8. Mai für NRW.

Der Link, der insgesamt zur Branchensitution informiert, Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt und zudem auf inhaltliche Fragen eingeht: https://handelsverband-kosmetik.de/category/coronavirus

Kosmetikinstitute und Coronavirus: Übersicht dient der allgemeinen Information

Der Handelsverband Kosmetik – Bundesverband Parfümerien erklärt dazu: „Die Übersicht dient der allgemeinen Information und ist nicht verbindlich. Kontaktieren Sie zu konkreten Fragen, auch zur Umsetzung der geltenden Regelungen, ihr zuständiges Stadt- bzw. Kreisordnungsamt.“

Kosmetikinstitute und Coronavirus: Umfrage

Darüber hinaus startete der Handelsverband Ende April eine anonyme Umfrage zur Bewertung der Pandemiesitutionen aus der Branche. Diese kann noch ein paar Rückmeldungen vertragen.

[Text/Logo: Handelsverband Kosmetik – Bundesverband Parfümerien]