HDE: Händler müssen besonders hohe Kartengebühren weitergeben dürfen

Berlin. Händler sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, besonders hohe Kartengebühren bei bestimmten Kartenzahlungen an die Kunden weiterzugeben. Diese Position vertritt der Handelsverband Deutschland (HDE). Bei der anstehenden Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht setzt er sich dafür ein.

Kartengebühren: Europäische Verordnung für Interbankenentgelte erfasst nicht alle

HDE-Experte Ulrich Binnebößel kennt das Problem. „Händler, die ihren Kunden bestimmte Kartenzahlungsarten anbieten, die nicht von der europäischen Verordnung der Interbankenentgelte erfasst sind, müssen an die Banken in einigen Fällen hohe Gebühren bezahlen. Für diese Fälle brauchen die Händler auch weiterhin die Möglichkeit, die Kosten an die Karteninhaber weiterzureichen“, betont Binnebößel. Bereits heute ist dabei gesetzlich geregelt, dass ein Aufpreis nur bis zu der Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten gefordert werden kann.

Nicht übernommene Kartengebühren werden auf alle Kunden umgelegt

„Wenn die Händler die Gebühren nicht weitergeben können, geht das auch auf Kosten aller Kunden“, so der HDE-Experte weiter: „Denn dann müssten die hohen Gebühren über höhere Verkaufspreise für alle Verbraucher ausgeglichen werden.“

HDE: Aufpreis für Drei-Parteien-Systeme und Firmenkreditkarten soll bleiben

Der HDE setzt sich deshalb dafür ein, die EU-Richtlinie in diesem Punkt 1:1 umzusetzen. Das heißt für die Kartengebühren, ein Aufpreis für so genannte Drei-Parteien-Systeme und Firmenkreditkarten sollen so weiterhin möglich sein. Infolgedessen könnten die Händler für alle Zahlungsarten, für die es nicht bereits eine Deckelung bei der Gebührenhöhe durch die Verordnung zu Interbankenentgelten gibt, die Aufpreise entsprechend weiterreichen.

HDE: Realitätsferne Gebührenforderungen abmildern

„Für die meisten Händler ist zudem die Erhebung eines Aufpreises nur das letzte Mittel, um überhöhte Entgeltforderungen der Kartensysteme abzumildern. Viel wichtiger ist das Instrument als Verhandlungsargument, um realitätsferne Gebührenforderungen abzumildern“, so Binnebößel weiter.

Der HDE setzt sich deshalb weiter dafür ein, die Interbankenentgeltverordnung auf alle Karten auszuweiten. Der HDE-Experte: „Dann könnte auch die Weitergabe von Zahlungsgebühren an die Kunden für alle Kartenzahlungen verboten werden.“

 

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