Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz verabschiedet – ZFD sieht Signalwirkung für Heilmittelerbringer

Lüdinghausen. Der Bundestag verabschiedete am 16. Februar mehrheitlich das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG). Es wird am 1. April 2017 in Kraft treten. „Damit setzte die Politik ein deutliches Zeichen der Wertschätzung an die Heilmittelerbringer“, freut sich Jeannette Polster, Vizepräsidentin im Deutschen Verband für Podologie (ZFD) e. V. „Es stärkt zudem ihre Position als wichtiger Partner im Gesundheitssystem“, so Polster weiter in ihrer Stellungnahme zum Gesetz.

Dem steigenden Therapiebedarf stehen nach Ansicht des ZFD Fachkräftemangel, Nachwuchssorgen, starre Therapieformen und eine nicht leistungsangepasste Vergütung gegenüber. „Die Politik hat damit die Belange der Therapeuten wahrgenommen“, erklärt die Vizepräsident. Der ZFD habe sich dafür eingesetzt und werde es weiterhin tun.

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz bietet mehr Spielräume für Vergütungsverhandlungen

„Mit der Entkoppelung von der Grundlohnsummenanbindung zeigt der Gesetzgeber im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz nun deutlich, dass nunmehr die Vergütungen der Heilmittelerbringer ihren Leistungen und der hohen Verantwortung entsprechend angepasst werden sollen“, so Polster. Für die kommenden drei Jahre ergibt sich damit ein größerer Spielraum hinsichtlich der Vergütungsverhandlungen. Auch für den Fall der Nichteinigung ist dazu mit der Beschleunigung der Schiedsverfahren ein weiterer Mosaikstein gelegt.

Transparenteres Lohngefüge soll leistungsgerechtere Vergütungen ermöglichen

Angesichts des sich ausweitenden Fachkräftemangels und zur Steigerung der Attraktivität des Berufes sollen deshalb auch höhere Vergütungen in die Lohngestaltung der Mitarbeiter integriert werden. Mangels Tarifverträgen oder anderer valider Daten wird zudem mehr Transparenz zum Lohngefüge der therapeutischen Mitarbeiter gefordert. Um die Gehaltsstrukturen in die Verhandlungen einfließen zu lassen, soll künftig ein Nachweis über die tatsächlich gezahlten (zahlbaren) Arbeitsentgelte darüber Aufschluss geben. Zur Gestaltung dieser Transparenzvorgaben in den Rahmenempfehlungen sind hierzu der GKV Spitzenverband und die Berufsverbände angehalten.

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz sieht Blankoverordnung als Modellvorhaben vor

Die Blankoverordnung kommt damit als Modellvorhaben, deren Dauer auf längstens drei Jahre befristet sind. Dabei kann der Heilmittelerbringer auf der Grundlage einer vertragsärztlichen Verordnung selbst über die Frequenz, das Heilmittel und die Gesamttherapiedauer der Behandlung bestimmen. Entsprechende Vereinbarungen mit genauen Vorgaben werden dabei zwischen den Berufsverbänden, den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen geschlossen.

Podologen sind stärker an der Gesundheitsversorgung beteiligt

Der Therapiebereich Podologie wird somit stärker in die Gesundheitsversorgung eingebunden. „Das ist ein großer Schritt für die Podologie zum Wohl unserer Patientinnen und Patienten“, meint Polster.

Bislang sind nämlich Heilmittel für die Podologie nur beschränkt auf den Heilmittelkatalog mit der Diagnose „Diabetisches Fußsyndrom“ verordnungsfähig. Künftig können zusätzliche Modellvorhaben die Verordnung einer podologischen Therapie vorsehen, wenn auch durch andere Grunderkrankungen (etwa Diabetes mellitus) ebenso behandlungsbedürftige Schädigungen oder Funktionsstörungen an den Füßen vorliegen. ZFD: „Damit kommen eine Reihe von Grunderkrankungen in Betracht, ohne deren fachkundige Behandlung die Patientinnen und Patienten unumkehrbare Folgeschäden erleiden würden.“

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz setzt Weichen für Weiterentwicklung der Podologie

Das Fazit von Polster: „Die Weichen für die Fortentwicklung des Berufes Podologie sind damit gestellt. Die Umsetzung der Modellvorhaben bedarf sorgfältiger Vorbereitung. Das wird sicher nicht innerhalb weniger Wochen zu bewerkstelligen sein. Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz ist jedoch ein großer Meilenstein für Therapeutinnen und Therapeuten in Deutschland gesetzt worden.

[Text/Logo: Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.]