BDIH: Der COSMOS-standard für Kontrollierte Naturkosmetik wird für Mitglieder verpflichtend

Mannheim, Februar 2016. Die Naturkosmetikmesse VIVANESS 2016 öffnet heute in Nürnberg ihre Pforten (10. bis 13. Februar). Da passt es genau, dass der Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V. (BDIH) in einer aktuellen Pressemitteilung auf Veränderungen bei der Zertifizierung von Naturkosmetik hinweist.

„Der Countdown läuft: Die Einhaltung des COSMOS-standard wird ab dem 1. Januar 2017 für Neuentwicklungen von Natur- und Biokosmetik verpflichtend“, erklärt der BDIH. Dies gelte für alle Mitglieder der COSMOS-standard AISBL (frz. AISBL ‚Association internationale sans but lucratif‘ – einem internationalen Zusammenschluss wichtiger Verbände und Zertifizierungsorganisationen), die gemeinsam den harmonisierten COSMOS-standard entwickelt haben. Darin repräsentieren die COSMOS-Mitglieder BDIH, Ecocert, Cosmebio, ICEA und Soil Association zusammen das weltweit größte und bedeutendste System zur Zertifizierung von Natur- und Biokosmetik. Der Bundesverband: „Mit Ablauf des Jahres 2016 wird daher ein weiterer Meilenstein für eine international harmonisierte Zertifizierung erreicht sein.“

BDIH: Rückblick – Januar 2010 trat der gemeinsame COSMOS-standard in Kraft

Der BDIH hat weltweit als erster Branchenverband erfolgreich einen Standard für Natur- und Biokosmetik eingeführt. Seine Kriterien haben von Anfang an nicht nur die notwendigen Definitionen für Naturstoffe in einer klaren und nachvollziehbaren Weise enthalten, sondern großen Wert auf die Erfüllung der Verbrauchererwartungen an eine umweltschonende Herstellung und den Tier- und Artenschutz gelegt. Dazu gehören ein weltweit greifendes Tierversuchsverbot, die strenge Limitierung tierischer Rohstoffe und der Einsatz gegen Gentechnik. Auch mit den weitreichenden Vorgaben zur Verwendung von Rohstoffen in Bioqualität hat der BDIH Maßstäbe gesetzt.

Der von den Gründungsmitgliedern von COSMOS geschaffene gemeinsame COSMOS-standard ist im Januar 2010 in Kraft getreten und seit diesem Zeitpunkt wurden bereits Hunderte von Erzeugnissen der BDIH-Mitglieder gemäß dem COSMOS-standard zertifiziert. Insgesamt haben bereits mehrere Tausend Endprodukte und Rohstoffe die Prüfung nach COSMOS-standard durchlaufen.

BDIH: Ausblick – COSMOS-standard schafft Verbindlichkeit

Die Entwicklung gleicht einer Evolution: Mit der Verbindlichkeit des COSMOS-standard ab 2017 bleiben die Errungenschaften des BDIH-Standards erhalten, ergänzt durch eine ambitionierte Fortentwicklung der Prüfkriterien, wie beispielsweise die Berücksichtigung der Prinzipien von „Green-Chemistry“. Hierauf beruhen die gesteigerten Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Abbaubarkeit verwendeter Rohstoffe, genauso wie Vorgaben an die Verpackung oder die Verwendung von Reinigungsmitteln bei der Produktion.

BDIH: zwei COSMOS-standards – einer für Naturkosmetik

Der COSMOS-standard unterscheidet in die Kontrolle von Naturkosmetik und die Zertifizierung von Biokosmetik. Für beide Stufen sind die grundlegenden Anforderungen identisch. Für Biokosmetik müssen allerdings zusätzlich die geforderten hohen Anteile von Bestandteilen aus biologischem Anbau erfüllt werden. Für die Auslobung eines Produktes als Biokosmetik müssen zum Beispiel als Grundvoraussetzung mindestens 95% der physikalisch gewonnenen pflanzlichen Bestandteile aus der Öko-Landwirtschaft stammen.
Mitglieder des BDIH müssen für den Erhalt der Signaturen „COSMOS natural“ oder „COSMOS organic“ das bewährte Prüfverfahren nicht wechseln und auch keine weiteren Lizenzgebühren aufwenden. Natürlich bleibt auch das bewährte und weltweit anerkannte Kontrollzeichen des BDIH erhalten – auch nach dem Eintritt der Verbindlichkeit des COSMOS-standard für alle neuen Produkte ab dem 1. Januar 2017.

BDIH: Der Kriterienkatalog

Die Kriterien des BDIH-Standards für Kontrollierte Naturkosmetik und des COSMOS-standard definieren nachvollziehbar die Anforderungen an natürliche Bestandteile in kosmetischen Mitteln. Darüber hinaus werden Natur- und Tierschutz ebenso berücksichtigt wie wichtige Aspekte der Nachhaltigkeit.
Zentrale Vorgaben der Standards sind daher unter anderem:

  • Keine Paraffine und andere petrochemischen Bestandteile
  • Keine Silikone
  • Keine synthetischen Farbstoffe
  • Keine synthetischen Duftstoffe
  • Keine synthetischen UV-Filter
  • Beschränkung auf naturidentische Konservierungsstoffe / Keine Parabene
  • Keine ethoxylierten Bestandteile, wie PEG
  • Keine gentechnisch veränderten Organismen
  • Keine Nanomaterialien
  • Keine Bestrahlung
  • Berücksichtigung des Artenschutzes
  • Berücksichtigung von Tierversuchsverboten
  • Berücksichtigung der Grundsätze von Green Chemistry
  • Vorgaben für die irreführungsfreie Kennzeichnung und Bewerbung, insbesondere für „Biowerbung“

BDIH: ZAHLEN – DATEN – FAKTEN

  •  Aktuell führen rund 200 Lizenznehmer unter über 300 Marken Produkte gemäß BDIH-Standard für Kontrollierte Naturkosmetik. Über 80 der Firmen haben ihren Sitz im Ausland, die Hälfte davon außerhalb der EU. Die Lizenznehmer verteilen sich damit derzeit auf ca. 30 Länder.
  • Rund 10.000 zertifizierte Produkte haben bislang das BDIH-Zeichen erhalten und so bleiben bei der Produktauswahl keine Wünsche offen. Dazu gehören natürlich auch Spezialprodukte, wie moderne Anti-Aging-Pflege und parfumfreie Erzeugnisse für Duftstoff-Allergiker.
  • 314 Veröffentlichungen in der deutschen Presse im Jahr 2015 – woraus 31 Millionen Kontakte mit einer Gesamtreichweite von 135 Millionen Lesern generiert wurden – signalisieren, dass das Thema Naturkosmetik gemäß BDIH-Standard von großem öffentlichen Interesse ist und einen festen Platz in den Medien einnimmt.

Über den BDIH

Der BDIH ist ein international aktiver Verband mit Sitz in Deutschland. Er wurde 1951 gegründet und vertritt die Interessen von Herstellern und Handel im Bereich von Erzeugnissen mit Gesundheitsbezug, wozu auch kosmetische Mittel gehören. Dem BDIH sind ca. 400 Mitgliedsunternehmen aus allen Bereichen der Verbandstätigkeit angeschlossen. Die Arbeit des Verbandes beruht auf dem Prinzip der Gleichberechtigung aller Mitglieder.

In Zusammenarbeit mit führenden deutschen Naturkosmetikherstellern hat der BDIH den weltweit ersten Naturkosmetikstandard eines Herstellerverbandes geschaffen, der eine ständige firmenunabhängige Kontrolle jedes Produktes garantiert, für das das Kontrollzeichen vergeben wird.

Das Label ist für den Verbraucher ein verlässliches Erkennungszeichen für Produkte, die seinen Erwartungen an Natur- und Biokosmetik entsprechen. Die Relevanz der Prüfkriterien wird international von Verbraucherverbänden und Behörden bestätigt, und das Kontrollzeichen versteht sich auch als aktiver Beitrag zum fairen Wettbewerb.

Der BDIH ist eine Non-Profit-Organisation und alle Einnahmen fließen der Finanzierung der Verbandsarbeit zu. Auch die vom Bundesverband gegründete Kontrollstelle IONC GmbH führt eventuelle Überschüsse an den BDIH ab. Alle Kosten und Beiträge sind so kalkuliert, dass auch kleine Firmen und Start-Up-Unternehmen Mitglied werden und ihre Erzeugnisse und deren Produktion kontrollieren lassen können. Die IONC stellt die zuverlässige Kontrolle weltweit in Kooperation mit qualifizierten Auditoren sicher. Die Details über den BDIH-Standard kontrollierte Naturkosmetik gibt es unter www.ionc.info.

Die internationale Verbreitung seines Kontrollzeichens unterstützt der BDIH durch Stützpunkte in Mailand, Tokio, Seoul und Moskau und eine ständige Kooperation mit anderen Verbänden, Messen und Konferenzen in und außerhalb Europas.

[Text/Bild: BDIH]