HDE: Smartphones sind Innovationstreiber im Handel – Störerhaftung als Bremse

Der Handelsverband Deutschland (HDE) betont mit Blick der Handelsmesse EuroCIS in Düsseldorf (24 – 26. Februar 2015) die große Bedeutung innovativer Technologien in der Branche.

HDE: Smartphones bieten Serviceleistungen für mehr Information oder Komfort

„Viele Kunden nutzen bei ihrem Einkauf ganz selbstverständlich Serviceleistungen ihres Smartphones für mehr Information oder Komfort“, erklärt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Das bestätige auch eine aktuelle Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Demnach nutzten 26 Prozent ihr Smartphone zum Preisvergleich beim Einkaufen, ein Viertel fotografiere damit Produkte und rund ein weiteres Viertel frage per Handy Freunde und Familie um Rat bei der Produktauswahl.

HDE: Händler wollen ihren Kunden mit öffentlichen WLAN-Angeboten Extra-Services bieten

Tromp: „Immer mehr Händler wollen deshalb ihren Kunden mit öffentlichen WLAN-Angeboten Extra-Services für ihre Smartphones bieten.“ Er bezog sich da auf eine aktuellen HDE-Umfrage: Fast die Hälfte aller Händler erklärte dort, dass sie gerne WLAN zur Verfügung stellen würden.

HDE: Störerhaftung behindert diese innovative Entwicklung im Handel

„Die Befragung zeigt aber auch, dass die Mehrheit dabei letztlich vor den rechtlichen Risiken zurückscheut“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer weiter. Denn: in Deutschland gilt nach wie vor das Prinzip der Störerhaftung. Das führt dazu, dass der WLAN-Anbieter für eventuelle Rechtsverstöße der Nutzer haftet. Tromp: „Viele der innovativen digitalen Konzepte im Einzelhandel hängen vom Zugang der Kunden zum Internet ab. An vielen Standorten geht das nur über WLAN. Deshalb muss die Störerhaftung abgeschafft werden.“

HDE: Bundeswirtschaftsministerium unternimmt Vorstoß gegen die Störerhaftung

Es sei positiv zu bewerten, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen entsprechenden Vorstoß unternommen habe, die Störerhaftung durch andere Maßnahmen zu beschränken. HDE: Allerdings dürfe eine neue Regelung nicht dazu führen, dass die WLAN-Nutzung für die Kunden in der Praxis zu kompliziert werde. So würden etwaige Anmelde- oder Registrierungspflichten viele Menschen davon abschrecken, sich einzuloggen.

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