HDE warnt vor Missbrauch neuer Abmahnmöglichkeiten beim Datenschutz

Die vom Bundesjustizministerium geplante Erweiterung der Abmahnmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen empfindet der Handelsverband Deutschland (HDE) zum aktuellen Zeitpunkt nicht als hilfreich für den Einzelhandel in Deutschland. HDE-Experte Peter Schröder macht deutlich: „Der Gesetzentwurf kommt zur Unzeit.“

EU erarbeitet parallel neue Datenschutzverordnung

Auf europäischer Ebene werde gerade eine neue Datenschutzverordnung diskutiert, die für die Unternehmen mit zahlreichen Neuerungen und Rechtsunsicherheiten verbunden sei. „Es ist fatal, wenn parallel dazu die Abmahnmöglichkeiten verschärft werden, um die ohnehin verunsicherten Unternehmen auch noch mit Abmahnungen zu belasten“, so Schröder weiter. Die Einzelhändler wollten die datenschutzrechtlichen Vorgaben sauber umsetzen. In der Praxis sei aber wegen ungenauer Formulierungen häufig unklar, welches Schutzniveau der Gesetzgeber tatsächlich vorschreibe. Dies werde sich nach Inkrafttreten der europäischen Neuregelungen noch verschärfen und biete Abmahnern somit weite Handlungsspielräume.

HDE: Abmahnmissbrauch muß wirksam ausgeschlossen werden

Der HDE fordert deshalb den Gesetzgeber auf, mindestens den Abmahnmissbrauch wirksam auszuschließen. Allein die Beschränkung der Abmahnbefugnisse auf „qualifizierte Einrichtungen“ genüge keineswegs. „Die Praxis hat leider gezeigt, dass sich auch unter diesen Einrichtungen schwarze Schafe befinden. Diese sprechen dann Abmahnungen wegen Bagatellverstößen aus, um Einnahmen zu generieren“, so Schröder.

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