ROSSMANN und SIXT erstellen eigenes Gutachten zu den Rundfunkgebühren: Mindestens 3,2 Milliarden an Mehreinnahmen

Deutschlands größter Autovermieter und die Drogeriemarktkette ROSSMANN klagen derzeit vor den Verwaltungsgerichten gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Bereits im November 2012 hatte der Drogeriemarktfilialist aus Burgwedel zudem beim bayerischen Verfassungsgerichtshof eine entsprechende Popularklage eingereicht. Für beide Unternehmen erhöhen sich die Rundfunkbeiträge durch die Reform der Rundfunkfinanzierung in erheblichem Umfang.

Zur Untermauerung ihrer Klagen haben SIXT und ROSSMANN gemeinsam ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben. Die Studie der DICE Consult Beratungsgesellschaft in Düsseldorf ergab, dass entgegen der bisherigen Angaben der Rundfunkanstalten tatsächlich mit deutlich höheren Mehreinnahmen zu rechnen ist. Die Autoren der Studien sind Prof. Justus Haucap, Prof. Dr. Hans-Theo Normann, Dipl. Vw. Volker Benndorf und Dr. Beatrice Pagel.

Unabhängiges Gutachten kommt auf mindestens 3,2 Milliarden Euro für 2013-2016

1,1 Milliarden Euro: Das ist – laut KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) – die Summe an Mehreinnahmen, die die Reform der Rundfunkfinanzierung den Rundfunkanstalten einbringt. Das von ROSSMANN und SIXT in Auftrag gegebene Gutachten gelangt zu anderen Ergebnissen als der 19. Bericht der KEF: Selbst bei konservativen Annahmen und zurückhaltender Berechnung ist mit Zusatzeinnahmen von mindestens 3,2 Milliarden Euro in der laufenden Beitragsperiode (2013-2016) für die Rundfunkanstalten zu rechnen.
Werden jedoch Mehreinnahmen in dieser Höhe tatsächlich nicht erzielt, ist dies ein Beweis dafür, dass die Reform in der Praxis nicht umgesetzt werden kann. Entweder ist die Reform aufgrund der Mehreinnahmen oder aufgrund eines Vollzugsdefizits verfassungswidrig.

Senkung der Rundfunkgebühren schafft keine Abhilfe

Die von den Ministerpräsidenten für diese Woche geplante Entscheidung über die Senkung der Rundfunkgebühren schafft keine Abhilfe. SIXT und ROSSMANN fordern daher von den Ministerpräsidenten, dass sie dieses offensichtlich verfassungswidrige Rundfunkfinanzierungssystem durch ein verfassungskonformes und gerechteres System zu ersetzen.

Interessierte finden das Gutachten unter: www.rossmann.de/rundfunkbeitrag

[Text/Logo: DIRK ROSSMANN GmbH]