HDE: Online-Lastschrift auch bei SEPA weiter möglich

Kunden in Deutschland können auch in Zukunft im einheitlichen europäischen Zahlungsraum SEPA per Lastschrift im Online-Handel bezahlen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte sich bereits seit langem für den Fortbestand des Bezahlverfahrens eingesetzt.

Online-Lastschrift im Zahlungsraum SEPA bleibt zunächst

„Das sind gute Nachrichten für alle Online-Shopper. Denn das Bezahlen per Lastschrift ist einfach und bequem. So können Kunden ohne Kreditkarte oder Online-Banking einfach unter Angabe der Kontoverbindung bezahlen“, erklärt  HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es bestehe Einvernehmen mit den Banken, dass sich an der derzeitigen Geschäftspraxis bis zu einer europaweit einheitlichen Lösung für die Online-Lastschrift nichts ändern wird.

Online-Lastschrift ist bei Kunden beliebt

„Das Bezahlen per Lastschrift ist bei den Kunden im Online-Handel sehr beliebt. Im laufenden Jahr werden über fünf Milliarden Euro über dieses Verfahren im Online-Handel abgerechnet werden“ so Genth weiter. Das EHI Retail Institute hatte in einer Studie den Anteil der Online-Lastschrift am Handelsumsatz im Internet auf knapp 16 Prozent beziffert. Umso dringender erwartet der HDE jetzt, dass die Banken konstruktiv an einer praxistauglichen Lösung für ein einheitliches Online-Lastschriftverfahren im europäischen Zahlungsraum SEPA mitarbeiten.

Online-Lastschrift: der Lastschrifteinreicher und seine Bank müssen das klären

Die Weiterführung der Online-Lastschrift war im Vorfeld der Einführung des europäischen Zahlungsraumes SEPA zum 1. Februar 2014 in Gefahr geraten. Die neuen Regelungen hatten vorgesehen, dass Lastschriften nur mit einer Unterschrift auf Papier möglich sein sollten. Der Deutsche SEPA-Rat unter Federführung von Bundesfinanzministerium und Bundesbank hat nun mit einer Klarstellung reagiert und deutlich gemacht, dass einer Fortführung der bisherigen Geschäftspraxis für die Einlösung von im Internet erteilten Lastschriftmandaten nichts im Wege steht. Entscheidend für die Akzeptanz sei weiterhin die Vereinbarung zwischen dem Lastschrifteinreicher und seiner Bank.

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