HDE: Längere Übergangsfrist für das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift

Das Europäische Parlament hat die Verordnung für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area) angenommen, so der Hauptverband für den deutschen Einzelhandel (HDE). Damit steht fest, dass das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) – das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift – bis zum 1. Februar 2016 weiterhin möglich ist. Formell ist noch die Zustimmung des Ministerrats nötig. Zudem muss ein deutsches Begleitgesetz geschaffen werden.

Die SEPA-Verordnung sorge für Planungssicherheit für alle Beteiligten, so der HDE. Bis 2016 müssen nun Alternativen für das heutige Verfahren gefunden sein. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth: „Es ist gelungen, die Besonderheiten des Zahlungsverkehrs im Handel darzustellen und wichtige Änderungen des ursprünglichen Entwurfs zu erreichen. Jetzt ist die Kreditwirtschaft gefordert, die Anforderungen der Wirtschaft umzusetzen und auch nach dem Enddatum ein mit dem heutigen ELV vergleichbares Verfahren zu ermöglichen.“ Die heute beschlossene Verordnung stellt sicher, dass es auch im gemeinsamen Zahlungsraum keine gesetzlichen Hürden für den Weiterbetrieb des in Deutschland beliebten ELV-Verfahrens gibt. ELV ist insbesondere für den Handel ein wichtiges Instrument im Wettbewerb mit den bankengetriebenen Kartenzahlungsarten.

Der ursprüngliche Verordnungsentwurf beschrieb technische Anforderungen an künftige Lastschriften, die mit ELV nicht vereinbar waren. Mit der heute verabschiedeten Fassung ist nun zumindest ein Schritt getan, um das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift im neuen europäischen Rahmen weiter betreiben zu können.

[Text/Logo: HDE]